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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel: Die Praxis für heilkundliche Psychotherapie ECHTwertvoll – Tanja Thielmann ist eine Privatpraxis nach den Bestimmungen des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz/HPG) vom 17. Februar 1939, das u. a. auch die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ regelt.

Mein Aufgaben- und Betätigungsbereich als Heilpraktikerin für Psychotherapie umfasst die Beratung, das Coaching und die heilkundliche Psychotherapie.

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) definieren die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und Klient/Klientin.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

  • 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Der rechtsgültige Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt, und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
  3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, in vollem Umfang erhalten.
  • 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten/der Klientin anwendet.
  2. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie informiert und berät den Klienten/die Klientin vor Beginn der Behandlung über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. seiner Therapiemethoden, die in der Regel nicht schulmedizinisch anerkannt sind. Der Klient/die Klientin entscheidet selbstverantwortlich über deren Anwendung in der Diagnostik und Therapie.
  3. Möchte oder kann der Klient/die Klienten hierüber keine Entscheidung treffen, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, diejenigen Methoden anzuwenden, die nach ihrer fachlichen Kenntnis oder aufgrund ihrer Berufserfahrung mutmaßlich dem Zielerreichungswillen des Klienten/der Klientin am geeignetsten erscheinen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann dennoch nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Haftungsansprüche sind daher – auch für eventuelle Folgen – nicht abzuleiten.
  4. Soweit der Klient/die Klientin die Anwendung der vorgeschlagenen Methoden ablehnt und ausschließlich nach schulmedizinisch oder wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden möchte, hat er das der Heilpraktikerin für Psychotherapie gegenüber zu erklären.
  5. Dem Klienten/der Klientin ist bekannt, dass mit der von der Heilpraktikerin für Psychotherapie angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden. Der Klient/die Klientin ist selbstverantwortlich aufgefordert, evtl. bestehende medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.
  6. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf aufgrund gesetzlicher Beschränkungen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gemäß SGB ausstellen und keine verschreibungspflichtigen Substanzen, Medikamente oder Heilmittel verabreichen oder verordnen.
  • 3 Auskunftspflicht und Mitwirkung des Klienten/der Klientin
  1. Der Klient/die Klientin ist zu einer aktiven Mitwirkung im Rahmen der therapeutischen Behandlung grundsätzlich nicht verpflichtet, auch wenn der Behandlungserfolg in der Regel zum Großteil vom Grad der freiwilligen Einlassung und der Umsetzung des Klienten/der Klientin abhängig ist.
  2. Soweit sich der Klient/die Klientin aktuell oder vor Behandlungsbeginn in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, so ist dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vor Behandlungsbeginn mitzuteilen. Ggf. ist die angestrebte Behandlung durch die Heilpraktikerin für Psychotherapie zuvor mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten abzuklären.
  3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist daher auch berechtigt, die Behandlung abzulehnen und/oder vorzeitig zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient/die Klientin die Beratungshilfe verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert. Dazu zählt auch das wiederholte Fernbleiben von vereinbarten Behandlungsterminen ohne triftigen Grund.
  • 4 Leistungsvergütung der Heilpraktikerin für Psychotherapie
  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste Anspruch auf eine Vergütung bzw. ein Honorar, welches sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert. Dazu gelten die zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und Klient/Klientin individuell vereinbarten Sätze und Zahlungsbedingungen. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
  2. Der Klient/die Klientin ist jeweils zur vollständigen und zeitgerechten Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar im Anschluss einer jeden Beratung oder Behandlung vom Klienten/von der Klientin per Kartenzahlung über Terminal gegen Quittung oder nach Rechnung als Überweisung zu bezahlen. Andere individuelle Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich und bedürfen jeweils der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien.
  • 5 Rechnungsstellung/ Honorarerstattung durch Dritte
  1. Auf Wunsch kann dem Klienten/der Klientin im Anschluss an eine Behandlungsphase eine Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Dokumentation ausgestellt werden. Diese Rechnung enthält neben den Praxisdaten die Angaben zu Namen und Anschrift des Klienten/der Klientin und dem genauen Behandlungszeitraum. Barzahlungsquittungen sowie Rechnungen dürfen weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt sein, dass daraus ein Rückschluss auf eine Diagnose gezogen werden kann.
  2. Eine erweitere Rechnungsstellung, die auch diagnostische Angaben enthält (z. B. aus Erstattungsgründen), bedarf vorab eines schriftlichen, honorarpflichtigen Auftrags des Klienten/der Klientin.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel für die Behandlungsleistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie keine Kosten. Privat versicherten Klienten/Klientinnen oder solchen, die über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Behandlungskosten u. U. ganz oder teilweise erstattet werden. Umfang und Höhe der Erstattung können je nach Gesellschaft und Tarif sehr unterschiedlich sein.

  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt weder eine Direktabrechnung mit Dritten durch, noch kann ihr Honorar oder Teile davon in Erwartung einer möglichen Erstattung gestundet werden. Die Bestimmungen des § 4 (2) bleiben jeweils unberührt, auch wenn der Klient/die Klientin Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder solche zu haben glaubt.
  2. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erteilt eventuellen Erstattungsfragen Dritten gegenüber keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient/die Klientin. Derartige Leistungen sind nicht Bestandteil der Beratungsleistungen und gesondert honorarpflichtig.
  3. Sämtliche Angaben, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Beratung dem Klienten/der Klientin über die Erstattungspraxis Dritter macht, sind unverbindlich.
  • 6 Datenschutz/Vertraulichkeit der Behandlung
  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt über ihre Leistungen, Beratungen und Behandlungsschritte eigene Aufzeichnungen in Form einer elektronischen Akte. Der Klient/die Klientin willigt darin ein, dass im Rahmen des Behandlungsvertrages seine persönlichen Daten durch die Heilpraktikerin für Psychotherapie auch auf Datenträgern gespeichert werden.
  2. Die Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der Heilpraktikerin für Psychotherapie steht dem Klienten/der Klientin nicht zu. Ebenso kann er/sie die Herausgabe der Aufzeichnungen nicht verlangen. Sämtliche Klientendaten werden streng vertraulich behandelt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erteilt bezüglich der Beratungen, der Diagnose und der Therapie sowie derer Begleitumstände und/oder den persönlichen Verhältnissen des Klienten/der Klientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten/der Klientin.
  3. Soweit die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist (z.B. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung), ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Dies schließt auch Auskunftspflichten gegenüber Fürsorgeberechtigter Personen ein oder wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder heilkundlichen Psychotherapie persönliche Angriffe gegen die Heilpraktikerin für Psychotherapie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  4. Auskünfte an Ehegatten, Verwandt oder Familienangehörige können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten/der Klientin erfolgen.
  5. Der Klient/Die Klientin stimmt der Heilpraktikerin für Psychotherapie gegenüber ausdrücklich zu, dass seine/ihre Historie/Krankengeschichte im Rahmen anonymisierter Fallstudien Fachkreisen zugänglich gemacht werden darf und dass sich die Heilpraktikerin für Psychotherapie mit Berufskollegen konsiliarisch zu seinem/ihrem Fall im Rahmen einer Supervision beraten und dazu ihre Aufzeichnungen verwenden darf.
  6. Soweit gesetzlich keine längere Aufbewahrungsfirst besteht, werden klientenbezogene Daten und seine/ihre elektronische Akte für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.
  • 7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

  • 8 Salvatorische Klausel
  1. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) insgesamt unwirksam sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt, sondern es treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen ein, die der/den Unwirksamen am Nächsten kommen, bzw. solche, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am Nächsten kommen.
  3. Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für ECHTwertvoll – Praxis für heilkundliche Psychotherapie Tanja Thielmann ist 35745 Herborn.

 

Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, möchte ich Sie bitten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

 

 

Stand: Herborn, den 21.07.2021